Bernd F. Schulte

1984 = 2004.

Deckt Staatsarchiv Dresden "Stasi-Seilschaften"?


Aufmerksam geworden durch einen Brief des Staatsarchiv-Mitarbeiters Dr. Hartstock, im Jahre 1984, an die vorgesetzte DDR-Stelle, die Staatliche Archivverwaltung Potsdam, erging im August 2004 eine Anfrage an Dr. Martin, den Direktor des Sächsischen Staatsarchivs Dresden.

Dessen Bitte, um eine schriftliche Unterlage, wurde dahin ergänzt, dass nach den Kontakten zwischen der Verkehrshochschule Friedrich List / Dresden und dem Staatsarchiv in Sachen Auto Union Akten gefragt wurde. Ein Projekt, das von 1984 bis 1990 lief und im Zuge des immateriellen Exports der DDR "wertvoll" war, d.h. im Ergebnis Hundertausende DM von VW erwirtschaftete.

Dazu wurden breit Kontaktpersonen in den Jahren 1983/84 benannt. Am 12.10. gab Herr Martin, nachdem zwei Monate ins Land gegangen waren, in Aussicht, in zwei Tagen werde ein Schreiben mit dem Ergebnis der Recherche zulaufen. Dieses Schreiben erschien bis zum 9.11.ds. nicht. Bereits in der Vorwoche wurde versucht, mit Herrn Martin Kontakt aufzunehmen. Leider war das infolge Betriebsausflugs nicht möglich.

Am 8.11. erneut angefragt, erfolgte kein Rückruf, wie zugesagt. Am 9.11. liess sich Herr Martin verleugnen, gab aber bekannt, Herr Berg sei zuständig. Im Gespräch mit diesem ergab sich, dass die Zusage von Herrn Martin, aus dem Oktober, offenbar ohne Hintergrund war. Es gibt offensichtlich bis heute kein Ergebnis, da "der Ordnungs/Organisationszustand der Staatsarchivkorrespondenz/Akten etc. derart strukturiert" sei, dass "Einzelpersonen (sic!) nicht aufzufinden" sein sollen. Selbst zu Behörden - wie etwa der Staatlichen Archivverwaltung Potsdam - seien keine Ergebnisse möglich. Überdies handele es sich - so Berg - über einen zu kurzen Zeitraum, über den das Archiv den "äusserst komplizierten Zusammenhang" nicht habe recherchieren können. Die Bitte, nun süffisant gemeint, recht umgehend zu antworten, wurde zustimmend bestätigt. Was da kommt, wird interessant. Sollte dieser Vorgang dahin auslaufen, dass das Staatsarchiv Dresden heute den IM Prof. Dr. Peter Kirchberg, und dessen Machinationen 1983/84, mit bestimmten Kollegen am Staatsarchiv Dresden, deckt? Oder fällt dieses Thema auch unter die Überschrift "Die Dekadenz deutscher Realitäten"?

Dr. Bernd F. Schulte

 

DOKUMENTE

1. Dr. Lorenz Beck, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden an Dr. Bernd F. Schulte, 9.11.2004. Benutzung unseres Bestandes 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv Ihre Anfrage vom 24. 8. 2004.

Wie bereits heute Vormittag auf Ihre freundliche fernmündliche Nachfrage hin mitgeteilt, können wir nur zu einem der von Ihnen angeführten Vorgänge den aktenmäßigen Niederschlag in unserem Bestand 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv nachweisen.
Dabei handelt es sich um ein Anliegen der Volkswagenwerk AG Wolfsburg, das von der Verkehrshochschule Dresden übermittelt worden ist,[...]. Das damalige Staatsarchiv Dresden zeigte grundsätzliche Bereitschaft, entsprechende Reproduktionen für die Volkswagenwerk AG anzufertigen, mußte allerdings zur Genehmigung die Staatliche Archivverwaltung der DDR beim Ministerium des Innern der DDR einschalten. Eine Rückäußerung der Staatlichen Archivverwaltung ist nach Aktenlage nicht erfolgt, oder eine solche ist nicht überliefert. Auch zum weiteren Fortgang der Sache bietet dieser Schriftwechsel keine Angaben.

Eine abgeschlossene Reproduktion einzelner Akten aus dem Bestand Auto-Union AG auf Antrag der Volkswagen AG Wolfsburg ist allerdings [...] nachweisbar. Diese Verfilmung wurde mit einer Anfrage der Volkswagen AG [...]. Nach Genehmigung durch die Staatliche Archivverwaltung sind [...] Mikrofilme[...]gefertigt worden.

Zu den übrigen, detailliert von Ihnen aufgeworfenen Fragen hat meine Recherche in den Akten des Bestandes 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv auf der Grundlage der von Ihnen gegebenen Informationen kein Ergebnis gebracht. Zu den Vorgängen 1984 ist hier kein Schriftwechsel vorhanden. Im fraglichen Zeitraum ist ein Kontakt zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR in unseren Unterlagen nicht nachweisbar. Zur "BFA" ist keine Angabe möglich. Auch zu den angegebenen Kontakten des Jahres 1985 enthält - wie schon gesagt - der vorhandene Schriftwechsel keine Angaben.

Diese Akten unterliegen allerdings den Regelungen des § 10 Abs. 1 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen, nach denen Archivgut erst dreißig Jahre nach Entstehung der Unterlagen für die Benutzung freigegeben werden kann. Die von mir erteilten Auskünfte betrachten Sie bitte als Entgegenkommen, aus dem weiterer Anspruch freilich nicht abgeleitet werden kann.

Für die Dauer der Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich höflich um Ihr Verständnis bitten. Ihre Anfrage umfaßt zehn präzise Fragen, die eine Recherche nach Daten und Bearbeiter-Namen erfordern. Der Bestand 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv ist allerdings - wie die meisten anderen Archivbestände auch - nicht mit Registern zu Daten und Namen von Bearbeitern erschlossen. Zur Prüfung Ihrer Fragen mußte ich also die Vorgänge des entsprechenden Zeitraums einzeln durchgehen, womit erheblicher Zeitaufwand verbunden war. Meine sonstigen Dienstaufgaben erlauben mir dabei leider nicht, mich dieser Aufgaben ununterbrochen und ausschließlich zu widmen, so daß ich diese Durchsicht nur portionsweise, über einen längeren Zeitraum gestreckt, vornehmen konnte (Hervorh./Auslassungen, v.m., B.S.)

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2. Dr. Bernd F. Schulte an Herrn Dr. Lorenz Beck, 10.11.2004.
nachr.: Herrn Ministerpräsident Milbradt.

Ihre Zuschrift unter dem 9.11.ds. bestätige ich. -Ich frage an: Können die ermittelten Bestände bei Ihnen im Archiv - wie gestern von Ihnen angekündigt - eingesehen werden?
Ihr Rückzug auf das Archivgesetz, das nun auch für kriminelle Vorgänge zu Zeiten der DDR gelten soll - verstehe ich das richtig? - kann ich nicht akzeptieren.
Ich werde aus diesem Grunde den Vorgang an die Generalbundesanwaltschaft abgeben, die mit der Staatsanwaltschaft Dresden (in Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft Ingolstadt) in der Sache bereits ermittelt.
Sollte sich herausstellen, das Sie Prof.Dr. P.Kirchberg (alias IM "Stuck") durch Ihr Vorgehen decken, werde ich Strafanzeige gegen Herrn Dr. Martin und Sie persönlich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstatten, wegen Behinderung von Ermittlungen im Fall der Agententätigkeit für die DDR, "Verleumdung" etc. im Fall des Dr.P.Kirchberg. Ich bitte dringend hiermit letztmalig um abschliessende Mitteilung zur Sache, bis 12.11.2004, 12 Uhr hier eingehend. Andernfalls werde ich die entsprechenden Schritte unmittelbar einleiten.

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3. Dr. Lorenz Beck, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden an Dr. Bernd F. Schulte, 9.11.2004. Benutzung unseres Bestandes 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv. Ihre Anfrage vom 24. 8. 2004; Antwort vom 9.11.2004.

Mit Verwunderung nehmen wir Ihre Reaktion per e-mail vom heutigen Tage auf unser Schreiben vom gestrigen Tage zur Kenntnis. Wir können weder den Tatbestand des uns von Ihnen unterstellten Vorgehens noch Motive dafür erkennen. Wie bei jedem anderen Benutzer auch, so liegt uns auch in Ihrem Fall selbstverständlich daran, Ihnen die gewünschten Informationen zugänglich zu machen und Ihr Benutzungsanliegen bestmöglich zu befriedigen. Dies ist unsere Dienstaufgabe und darüber hinaus eine Frage des Berufsethos. Die Art und der Umfang einzelner Dienstgeschäfte, darunter auch von Anfragen zur Benutzung von Arch[i]vgut, bedingen allerdings eine unterschiedliche Bearbeitungsdauer.
In diesem Sinne verwundert uns vor allem der Anhang zu Ihrem Schreiben, dessen Zielrichtung und Verwendungszweck nicht erkennbar ist. Die im dritten Absatz geäußerten Behauptungen beruhen nicht auf Tatsachen. Herr Dr. Martin war am 8. 11. vormittags wegen anderer Dienstgeschäfte außer Haus und nicht erreichbar. Sie waren am Nachmittag des 8. 11. für einen Rückruf nicht erreichbar[mein Sekretariat hat am 9.11.ds. keinen Anruf aus Dresden erhalten]. Telefonischer Kontakt hat in dieser Sache dennoch mehrfach [im August und vor 14 Tagen] zwischen Ihnen und Herr Dr. Martin stattgefunden, wobei - wie bei jedem anderen Benutzer auch - versucht worden ist, Ihrem Anliegen nach Kräften zu entsprechen. Für die Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage können wir nur erneut mit Bezug auf unser Schreiben vom gestrigen Tage auf Art und Umfang Ihrer Anfrage und den dadurch bedingten Rechercheaufwand hinweisen.[vor 14 Tagen wurde das Ergebnis von Herrn Martin per sofort angekündigt] Der Erschließungszustand des Bestands 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv erlaubt - wie bei den allermeisten Archivbeständen - keine Recherche nach den Namen der Bearbeiter einzelner Vorgänge oder nach den Namen von in einzelnen Schriftstücken genannten Personen. Der gesamte Schriftverkehr mußte für den entsprechenden Zeitraum einzeln durchgegangen werden[wurde bis dato nicht thematisiert].

Natürlich besteht jederzeit für Sie die Möglichkeit, die von uns ermittelten Vorgänge und darüberhinaus den Bestand 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv insgesamt während der Öffnungszeiten des Archivs (montags, donnerstags und freitags 8.30 - 16.00 Uhr, dienstags und mittwochs 8.30 - 18.00 Uhr) in unserem Lesesaal selber einzusehen (Hervorh.v.m., B.S.).

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4. Sächsisches Staatsministerium des Innern an Dr. Bernd F. Schulte, 14.12.2004. [Bezug: Schreiben von Herrn Dr. Schulte an Herrn Ministerpräsidenten vom 10.11.2004; Anfrage von Herrn Dr. Schulte an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden vom 24.8.2004].

Die Sächsische Staatskanzlei hat die Beantwortung Ihres an Herrn Ministerpräsidenten gerichteten Schreibens an das für Archivwesen zuständige Sächsische Staatsministerium des Innern weitergeleitet.

Mit E-Mail vom 24.08.2004 wandten Sie sich im Namen der Geschäftsleitung der Diäko GmbH mit einem umfangreichen [nach Meinung des Archivs] Auskunfts- und Rechercheersuchen an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden (HStADD). Auf diese Anfrage ging Ihnen am 09.11.2004 nach mehrmaligen telefonischen Kontakten [Anfrage beim Archivdirektor, schriftliche Formulierung, Nachfrage nach Ergebnis nach 2 Monaten, Ankündigung des Ergebnisse binnen 2 Tagen (e-mail), Sendepause, Archivdirektor war im Urlaub, auf Betriebsausflug, liess sich verleugnen] [dann schliesslich] eine Antwort per E-Mail zu. Darin wurde Ihnen zu einem der von Ihnen nachgefragten Vorgänge ein [zu geringen Teilen] positives Rechercheergebnis mitgeteilt. Zu den übrigen Vorgängen konnte in dem Archivbestand 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv nichts ermittelt werden.

Diese Auskunft [nein, sondern allein die Mitteilung, dass eine 30 Jahre Ausschlussfrist bestehe] veranlasste Sie, sich am 10.11.2004 per E-Mail an Herrn Ministerpräsidenten Prof. Milbradt zu wenden, den Sie um Intervention baten, weil Sie der Meinung waren [nein, sondern wie oben und deshalb...] , das HStADD verhindere Aufklärungsarbeit in der von Ihnen verfolgten Angelegenheit.

Ihre annähernd gleichzeitig [nein, sondern Antwort auf diese Mitteilung wie oben] an das HStADD versandte Nachricht wurde von diesem umgehend am selben Tag beantwortet. Darin wurden Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, sich von dem Rechercheergebnis durch persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen während der Öffnungszeiten des HStADD zu überzeugen [nein, erst nach Androhung juristischer Schritte wurde der Versuch, mit der 30 Jahre Frist zu argumentieren, aufgegeben] .

Ich hoffe, Ihr Vorwurf, es würde Aufklärungsarbeit verhindert, hat sich mit dieser letzten Nachricht des HStADD erledigt [ja, aber in dem oben erklärten Sinn. Leider wollte Frau Birk am 21.12.ds., 10.40 Uhr am Telefon, nicht erkennen, dass sie äusserst schlampig argumentiert hatte]. Sollten bei Ihnen noch Zweifel vorhanden sein, empfehle ich Ihnen nachdrücklich [was soll/kann semantisch hier dieser Ausdruck bedeuten?] eine Benutzung der Unterlagen in Dresden.