Glauben die Politiker in Deutschland, die Bevölkerung könne nicht rechnen?


Es ist offensichtlich so, wie lange vermutet. Das Gerede über den deutschen Sozialstaat steht vor dem Aus. Denn der Kommunismus an der Elbe ist passé. Aus diesem Grunde kann nun auch perspektivisch der Aufwand für die Bevölkerung, deren „Consumption“ und "Komfort", heruntergeschnitten werden. Die Schaufensterfunktion der BRD nach Osten ist Vergangenheit.

Ein Rentner, in seinem Betrieb zuvor lange Jahre beschäftigt, wollte bei dessen früheren Arbeitgeber etwas zur kargen Rente dazuverdienen. Es wird ja inzwischen beliebig durch die Politik davon gesprochen, ältere Menschen zunehmend wieder am Arbeitsprozeß teilhaben zu lassen. Die Anfrage beim Ortsamt ging dahin, was für ein Endbetrag zu erwarten sei.

Von den € 100,00, die angegeben zuverdienen zu können, sollte sie - nach der folgenden Rechnung € 66,00 übrigbehalten-. Beliebig durchgeführte weitere Anfragen bei anderen Ämtern führten zu tendenziell gleichem, aber im einzelnen willkürlich differierenden Ergebnissen. Hier ihre Angaben:

Berechnung/Auskunft:
Rente: € 600,00
Grundsicherung: € 177,00
Zuverdienst : € 100,00
Abzug von Grundsicherung: € 111,00
Ausbezahlt werden: € 66,00

Von € 877,00 bleiben demnach € 766,00! Ohne Zuarbeit würde sie € 777,00 bekommen. Kann das stimmen?

Die Auskunft der betreffenden Stelle bestätigt den Unverstand. Es bleiben von € 100,00 lediglich € 30! Oder ist bei der Verwaltung die neue Richtung in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik noch nicht angekommen? Oder haben die Beamten „keine Lust“ umzudenken?

Dazu hier die Antwort aus Eimsbüttel:

1.Anl.:

SDZ-Eimsbuettel an Extra-Blatt, Jan 25, 2010

“Nach Ihren Angaben setzt sich der Bedarf der Person (Alleinstehend und Haushaltungsvorstand?), für die Sie nachfragen

aus 359,00 € Regelsatz zuzüglich 418,00 € Miete incl. Heizkosten

zusammen unter Anrechnung von 600 € Einkommen aus einer Rente. Sofern der Hilfeempfänger 100 € Einkommen durch Arbeit erzielt, werden 30 % aus dem Einkommen anrechungsfrei (in diesem Fall dann 30 €) gelassen. Hinzuzurechnen zum Freibetrag wäre noch die Arbeitsmittelpauschale von 5,20 € und weiterer nachgewiesener Kosten, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind.“


2. Anl.:

Extra Blatt an SDZ-Eimsbüttel, 20.1.2010.

“Uns liegt eine Auskunft Ihres Amtes vor, die - bei einer Grundrente von € 600,00 - eine Grundsicherung von € 177,00 in Aussicht stellt. Der betreffende Rentner möchte an seiner früheren Arbeitsstelle zuverdienen. Ihre Auskunft lautet im Ergebnis:
bei einem Zuverdienst in Höhe von € 100,00, würden im Gegenzug von der Grundrente + Grundsicherung = € 777,00, € 111,00 abgezogen werden.

Trifft dies zu ? - Wie ist das, wenn Sie diesen Sachverhalt bestätigen, im Zusammenhang mit der Aufforderung der Politik zu verstehen, dass ältere Arbeitnehmer künftig sich am Arbeitsprozeß beteilígen sollten?...“.

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